Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin zum Enentwurf eines e-Health Gesetzes

 

Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin begrüßt den Entwurf eines e-Health Gesetzes, mahnt jedoch an, dass die Chance für einen Durchbruch von Telemedizin darin nicht genutzt wurde und übergibt dem BMG eine ausführliche Stellungnahme.

In einer Stellungnahme der DGTelemed wird der Enentwurf grundsätzlich begrüßt, zugleich aber kritisiert, dass die Absicht, telemedizinische Leistungen zu fördern, nur marginal umgesetzt wird. Sie erscheint an verschiedenen Stellen des Referentenentwurfes leider nur als Randnotiz. Auch unternimmt der Gesetzentwurf nicht den Versuch, die Nutzenbewertung telemedizinischer Leistungen an aktuelle medizinische und technologische Entwicklungen anzupassen. Der Gesetzentwurf sieht lediglich vor, eine festgelegte Vergütung für Krankenhäuser und Ärzte einzuführen, wenn sie einen elektronischen Entlassbrief in der Praxis erstellen. „Das reicht allerdings nicht aus, um vor allem ambulante telemedizinische Leistungen zur Anwendung zu bringen“, betont Wolfgang Loos, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied in seiner Wertung des Entwurfs.